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Ergebnis Aufnahmeprüfung BA PSY 2024
Dienstag, 10. September 2024

AUFNAHMEPRÜFUNG BACHELORSTUDIUM PSYCHOLOGIE

Liebe Studienwerber:innen,

die Ergebnisse der Aufnahmeprüfung zum Bachelorstudium Psychologie vom 27. August 2024 liegen nun vor. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass Sie mit Ihrem Prüfungsergebnis (Ihr Rangplatz ist in Ihrem Benutzerkonto im Bewerbungstool zum Aufnahmeverfahren ersichtlich) nicht unter den bestgereihten 230 Kandidat:innen sind. Daher können wir Ihnen bedauerlicherweise keinen Studienplatz für dieses Studium im Studienjahr 2024/25 anbieten.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Penz & Wolfgang Schleifer
(Vizerektorat für Studium und Lehre)

ALTERNATIVE

Sie haben noch die Möglichkeit, mit einem anderen, nicht zugangsgeregelten Studium an der Universität Graz zu beginnen. Einen Überblick über das Studienangebot finden Sie hier: https://www.uni-graz.at/de/studium/

Die für die Zulassung zum alternativen Studium erforderlichen Schritte haben jedenfalls bis spätestens 31. Oktober 2024 abgeschlossen zu sein, wenn Sie im Wintersemester 2024/25 beginnen möchten. Es empfiehlt sich daher, die Zulassung zum alternativen Studium möglichst rasch in Angriff zu nehmen.

Welche Schritte Sie für die Zulassung durchzuführen haben, lesen Sie hier. In Ihrem Benutzerkonto im Bewerbungstool zum Aufnahmeverfahren finden Sie eine Bestätigung, dass Sie im Bachelorstudium Psychologie keinen Studienplatz erhalten haben. Dieses Dokument benötigen Sie bei der Zulassung zum alternativen Studium, um die verlängerte Zulassungsfrist bis 31. Oktober 2024 nutzen zu können.

WARTELISTE

Falls Personen, die einen Studienplatz für das Bachelorstudium Psychologie erhalten haben, innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntgabe des Ergebnisses schriftlich auf Ihren Studienplatz verzichten, haben jene Personen, die sich mit dem Prüfungsergebnis nur knapp hinter Platz 230 befinden, noch eine Chance auf Zuteilung eines Studienplatzes.

Sollten Verzichtserklärungen bei uns eintreffen, setzen wir die nachrückenden Personen nach Ablauf der Frist per E-Mail in Kenntnis. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir dazu keine telefonischen Auskünfte erteilen, und warten Sie, bis wir Sie kontaktieren. 

Wir dürfen aber auf den Umstand hinweisen, dass in der Regel sehr wenige Personen eine Verzichtserklärung abgeben und von einem Studienplatz zurücktreten.

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