SCHRITT DREI
Als dritten Schritt zahlen Sie bitte die Zahlungsinformation für den Studien- oder Studierendenbeitrag, die Sie bei der persönlichen Einschreibung im Studienservice erhalten haben, ehestmöglich ein. Nur so sind Sie gültig eingeschrieben. Dies hat bis zum 31. Oktober 2024 zu erfolgen. Nach Einlangen des Betrages am Konto der TU Graz (Dauer ca. 4 Tage) werden Sie gültig inskribiert. Sie erhalten danach umgehend eine E-Mail mit Ihrem PIN-Code für Ihren TUGRAZonline-Zugang und können damit den Studierenden-Account aktiveren. Die 2-Faktor-Authentifizierung sollte sofort aktiviert werden, weitere Informationen finden Sie unter 2fa.tugraz.at.
Da das Wintersemester am 1. Oktober 2024 beginnt, wird dringend empfohlen, die Einzahlung rechtzeitig vorzunehmen. Sollten Sie die Einzahlung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist vornehmen, hat das zur Folge, dass das Studium geschlossen wird.
Ihre Studienplatzbestätigung ist für ein Studienjahr lang gültig. Demnach können Sie die gesamte Einschreibung auch erst im Sommersemester 2025 durchführen, wenn Sie mit März 2025 mit dem Studium beginnen möchten. Die entsprechenden Zulassungsfristen für das Sommersemester 2025 entnehmen Sie bitte den Informationen auf der Website der TU Graz. Wir empfehlen Ihnen, die Studienplatzzusage aus Ihrem Benutzerkonto herunterzuladen und auszudrucken oder auf Ihrem Endgerät abzuspeichern. So haben Sie diese bei Bedarf immer zur Hand. Sollten Sie Ihren Studienplatz weder im kommenden Wintersemester 2024/25 noch im darauffolgenden Sommersemester 2025 in Anspruch nehmen und das Studium erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen, müssen Sie für das Wintersemester 2025/26 erneut das Aufnahmeverfahren durchlaufen.
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