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Zulassung zum Studium BA MOLBIO 2025 (TU GRAZ)
Montag, 25. August 2025

STUDIENPLATZ

Liebe angehende Studierende,

die Ergebnisse der Aufnahmeprüfung zum Bachelorstudium Molekularbiologie vom 22. August 2025 liegen nun vor. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie einen Studienplatz für das Bachelorstudium Molekularbiologie an der Technischen Universität Graz erhalten haben. Ihr Rangplatz ist in Ihrem Benutzerkonto im Registrierungstool ersichtlich. Ihre Studienplatzzusage steht für Sie dort zum Download bereit.

Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch. Alle weiteren notwendigen Schritte für die Zulassung zum Studium werden erklärt.

Mit besten Wünschen und viel Erfolg für Ihr Studium!

Andrea Penz & Wolfgang Schleifer
(Vizerektorat für Studium und Lehre)

SCHRITT EINS

Sie müssen, falls Sie noch nie an der Technischen Universität Graz als Studierende:r gemeldet waren, VOR der persönlichen Einschreibung (= Inskription, Zulassung) eine Voranmeldung durchführen. Dazu benützen Sie bitte folgenden Link:

https://online.tugraz.at/tug_online/wbselbstregPerson.register

Diese Meldung und die persönliche Einschreibung haben jedenfalls bis spätestens 31. Oktober 2025 zu erfolgen, wenn Sie mit dem Studium im Wintersemester 2025/26 beginnen möchten. Erläuternde Informationen zur Voranmeldung finden Sie hier: https://www.tugraz.at/studium/studieren-an-der-tu-graz/studieninteressierte/anmeldung-und-zulassung/erstmalig-zum-studium-anmelden

SCHRITT ZWEI

Nach der Voranmeldung nehmen Sie bitte die Einschreibung vor. Dazu kommen Sie nun mit den erforderlichen Unterlagen im Original persönlich in das Studienservice der TU Graz. Achtung: Es ist eine Terminvereinbarung notwendig! Sie können im Zuge Ihrer Voranmeldung einen Termin auswählen.

Erforderliche Unterlagen im Original:

  • Reifeprüfungszeugnis

  • Reisepass ODER Personalausweis (falls beides nicht vorhanden: Führerschein + Staatsbürgerschaftsnachweis)

  • Studienplatzzusage des Aufnahmeverfahrens in ausgedruckter Form (PDF-Datei im Registrierungstool für Sie zum Download und Ausdruck bereitgestellt)

Falls erforderlich bzw. vorhanden:

  • Nachweis einer bereits aktivierten Matrikelnummer an einer österreichischen Universität: Studierendenausweis oder Studienblatt

  • Mitbelegung eines Studiums von einer anderen Universität: Studienblatt

  • Nachweis über abgelegte Zusatz- bzw. Ergänzungsprüfungen

  • Nachweis über bereits verliehene akademische Grade (Verleihungsbescheid)

Am Schalter erhalten Sie Ihre TUGrazCard mit ihrer Matrikelnummer.

SCHRITT DREI

Als dritten Schritt zahlen Sie bitte die Zahlungsinformation für den Studien- oder Studierendenbeitrag, die Sie per E-Mail erhalten haben, ehestmöglich ein. Nur so sind Sie gültig eingeschrieben. Dies hat bis zum 31. Oktober 2025 zu erfolgen. Nach Einlangen des Betrages am Konto der TU Graz (Dauer ca. 4 Tage) werden Sie gültig inskribiert.

Sie erhalten danach umgehend eine E-Mail mit Ihrem PIN-Code für Ihren TUGRAZonline-Zugang und können damit den Studierenden-Account aktiveren. Die 2-Faktor-Authentifizierung sollte sofort aktiviert werden, weitere Informationen finden Sie unter 2fa.tugraz.at.

Da das Wintersemester am 1. Oktober 2025 beginnt, wird dringend empfohlen, die Einzahlung rechtzeitig vorzunehmen. Sollten Sie die Einzahlung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist vornehmen, hat das zur Folge, dass das Studium geschlossen wird. 

Ihre Studienplatzzusage ist für ein Studienjahr lang gültig. Demnach können Sie die Einschreibung auch erst im Sommersemester 2026 durchführen, wenn Sie mit März 2026 mit dem Studium beginnen möchten. Die entsprechenden Zulassungsfristen für das Sommersemester 2026 entnehmen Sie bitte den Informationen auf der Website der TU Graz. Wir empfehlen Ihnen dringend, die Studienplatzzusage aus Ihrem Benutzerkonto herunterzuladen und auszudrucken oder auf Ihrem Endgerät abzuspeichern. Aufgrund der geltenden Datenschutzbestimmungen müssen wir Ihre Daten am Registrierungstool, d.h. auch Ihre Studienplatzzusage, mit Ende des Jahres löschen. Ohne Studienplatzzusage können Sie die Zulassung zum Studium nicht vornehmen!

Sollten Sie Ihren Studienplatz weder im kommenden Wintersemester 2025/26 noch im darauffolgenden Sommersemester 2026 in Anspruch nehmen und das Studium erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen, müssen Sie für das Wintersemester 2026/27 erneut das Aufnahmeverfahren durchlaufen.

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