SCHRITT DREI
Als dritten Schritt zahlen Sie bitte die Zahlungsinformation für den Studien- oder Studierendenbeitrag, die Sie per E-Mail erhalten haben, ehestmöglich ein. Nur so sind Sie gültig eingeschrieben. Dies hat bis zum 31. Oktober 2025 zu erfolgen. Nach Einlangen des Betrages am Konto der TU Graz (Dauer ca. 4 Tage) werden Sie gültig inskribiert.
Sie erhalten danach umgehend eine E-Mail mit Ihrem PIN-Code für Ihren TUGRAZonline-Zugang und können damit den Studierenden-Account aktiveren. Die 2-Faktor-Authentifizierung sollte sofort aktiviert werden, weitere Informationen finden Sie unter 2fa.tugraz.at.
Da das Wintersemester am 1. Oktober 2025 beginnt, wird dringend empfohlen, die Einzahlung rechtzeitig vorzunehmen. Sollten Sie die Einzahlung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist vornehmen, hat das zur Folge, dass das Studium geschlossen wird.
Ihre Studienplatzzusage ist für ein Studienjahr lang gültig. Demnach können Sie die Einschreibung auch erst im Sommersemester 2026 durchführen, wenn Sie mit März 2026 mit dem Studium beginnen möchten. Die entsprechenden Zulassungsfristen für das Sommersemester 2026 entnehmen Sie bitte den Informationen auf der Website der TU Graz. Wir empfehlen Ihnen dringend, die Studienplatzzusage aus Ihrem Benutzerkonto herunterzuladen und auszudrucken oder auf Ihrem Endgerät abzuspeichern. Aufgrund der geltenden Datenschutzbestimmungen müssen wir Ihre Daten am Registrierungstool, d.h. auch Ihre Studienplatzzusage, mit Ende des Jahres löschen. Ohne Studienplatzzusage können Sie die Zulassung zum Studium nicht vornehmen!
Sollten Sie Ihren Studienplatz weder im kommenden Wintersemester 2025/26 noch im darauffolgenden Sommersemester 2026 in Anspruch nehmen und das Studium erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen, müssen Sie für das Wintersemester 2026/27 erneut das Aufnahmeverfahren durchlaufen.
|