FAQs
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Unser Guide erklärt in drei Schritten, wie eine Registrierung für die Aufnahmeverfahren zu den Bachelorstudien Biologie, Molekularbiologie, Pharmazeutische Wissenschaften, Psychologie, zum Diplomstudium Rechtswissenschaften oder zum Masterstudium Psychologie vorgenommen werden kann.
Informationen zum Aufnahmeverfahren für Lehramtsstudien sowie die Registrierungsmöglichkeit dafür sind hier zu finden.
Informationen zum Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Psychotherapie findet man hier.
Möchte man entweder mit Oktober 2026 oder März 2027 mit dem BA Biologie, BA Molekularbioloige, BA Pharmazeutische Wissenschaften, BA Psychologie, Diplomstudium Rechtwissenschaften oder MA Psychologie beginnen, muss man sich unbedingt im Zeitraum vom von 2. März 2026 bis spätestens 4. Mai 2026 (18 Uhr) für das jeweilige Aufnahmeverfahren registrieren. Danach gibt es erst wieder 2027 die Möglichkeit der Teilnahme am Aufnahmeverfahren.
Bitte beachten: Für die Aufnahmeverfahren zu Lehramtsstudien bzw. zum Masterstudium Psychotherapie gelten andere Fristen.
Ja, man kann sich für so viele Aufnahmeverfahren registrieren, wie man möchte.
Nein. Das Maturazeugnis muss bei der Registrierung für das Aufnahmeverfahren noch nicht vorgelegt werden. Das braucht man dann erst bei der konkreten Einschreibung in das Studium.
Sofern die Anzahl der vollständig für das jeweilige Aufnahmeverfahren Registrierten die Anzahl der verfügbaren Studienplätze übersteigt, findet eine Aufnahmeprüfung statt. Wie viele Studienplätze es pro Jahr für Studienanfänger:innen gibt, lesen Sie hier.
Alle vollständig für das Aufnahmeverfahren Registrierten werden zeitnah nach Ende der Registrierungsfrist per E-Mail sowie per Nachricht im Benutzerkonto am Registrierungstool informiert, ob eine Aufnahmeprüfung stattfindet.
Die Terminübersicht finden Sie hier. Bitte die angeführten Termine ganztägig freihalten. Genauer Ort und Zeit der Aufnahmeprüfung werden ca. eine Woche vor dem Termin den für das Aufnahmeverfahren registrierten Personen per E-Mail bekanntgegeben.
Nein. Es ist erforderlich, für die Aufnahmeprüfung nach Graz zu kommen.
Nein. Sofern eine Aufnahmeprüfung stattfindet, ist es unbedingt erforderlich, bei dieser an den vorgegebenen Terminen teilzunehmen.
Informationen zum Prüfungsstoff und zur Prüfung finden Sie hier.
Die konkrete Länge der Aufnahmeprüfung wird den für das Aufnahmeverfahren Registrierten per E-Mail rechtzeitig vor der Aufnahmeprüfung bekanntgegeben.
Die Ergebnisse werden per E-Mail sowie per Nachricht im Benutzerkonto am Registrierungstool bekanntgegeben. Hat man die Aufnahmeprüfung erfolgreich absolviert, findet man im Benutzerkonto eine Studienplatzzusage, mit welcher man sich in das jeweilige Studium dann entweder im auf die Aufnahmeprüfung folgenden Wintersemester oder Sommersemester einschreiben kann.
Nein. Welche Schritte für die Einschreibung in das Studium dann vorgenommen werden müssen, werden per E-Mail mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erklärt.